Ausbildung zum / zur staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten / Assistentin, Fachrichtung Bürowirtschaft
1. Fächer und Schwerpunkte
Im Mittelpunkt der Ausbildung steht der Erwerb von theoretischen insbesondere aber praktischen Qualifikationen zur Ausübung von allgemeinen kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten an einem mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken ausgestatteten Büroarbeitsplatz.
Allgemeiner Lernbereich:
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Deutsch, Politik, Religion und Sport
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| Beruflicher Lernbereich: |
Die folgenden Themengebiete werden in insgesamt 23 Lernfeldern in Theorie und Praxis bearbeitet:
Kommunikation
(Fachkommunikation Deutsch und Fachkommunikation Englisch)
Kaufmännische Grundlagen
(Arbeitsabläufe organisieren, Rechnungswesen / Kaufmännisches Rechnen, Unternehmensbeziehungen)
Informationsverarbeitung / Sekretariatstechnik
(Textbearbeitung, Korrespondenz, Informations- und Kommunikationstechnik)
Büromanagement
(Büroorganisation, Tagungsmanagement, Präsentationen)
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Praktikum:
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Am Ende des ersten Ausbildungsjahres absolvieren die Schüler und Schülerinnen ein 6-wöchiges Praktikum in einem Unternehmen in der Region, davon fallen 3 Wochen in die Sommerferien. Dieses Praktikum ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung.
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Grundsätzliche Anforderungen:
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Um innerhalb von zwei Jahren das Ziel einer qualifizierten Berufsausbildung zu erreichen, wird von den Schülern und Schülerinnen eine entsprechende Arbeitshaltung, Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft erwartet. Am Ende des ersten Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über die Zulassung zum zweiten Ausbildungsjahr, die bei entsprechend schlechten Leistungen versagt werden kann.
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2. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen, einen praktischen sowie einen mündlichen Teil:
Im
schriftlichen Teil der Abschlussprüfung sind in folgenden Lernbereichen Prüfungsarbeiten anzufertigen:
- Fachkommunikation Deutsch Englisch
- Lösung einer bürowirtschaftlichen Aufgabenstellung
mit Hilfe des PCs
Die
praktische Prüfung besteht aus einer Präsentation zu einer bürowirtschaftlichen Fallstudie.
Im
mündlichen Teil der Abschlussprüfung wird jeder Prüfling in mindestens einem Fach oder Lernbereich geprüft. Die mündliche Prüfung kann in allen im zweiten Ausbildungsjahr unterrichteten Fächern oder Lernbereichen außer im Fach Sport erfolgen. Über die Anzahl und Fächer der mündlichen Prüfungen entscheidet ein Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Wünsche der Schüler und Schülerinnen.
3. Perspektiven ... Asssitenausbildung - und dann ?
Die Absolventen der zweijährigen Höheren Berufsfachschule führen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) kaufmännische(r) Assistent(in) für Bürowirtschaft“. Es bestehen folgende Perspektiven:
- Unmittelbare Bewerbung um eine Anstellung für eine kaufmännische Tätigkeit
- Ausbildung in Wirtschaft und Verwaltung (kaufmännische Lehre) mit verbesserten Chancen, da bereits eine kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde (evtl. ist auch eine verkürzte Ausbildung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb möglich)
- Besuch der Fachoberschule (Form B), dadurch Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife innerhalb eines zusätzlichen Jahres. Hierdurch bekommen die Absolventen die Möglichkeit zum
- Studium an einer Fachhochschule im Schwerpunktfach oder
- Studium an einer Fachhochschule in einer anderen Fachrichtung
- Möglichkeit eines Aufbaustudiums an einer Universität
4. Aufnahmevoraussetzungen
In die zweijährige Höhere Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
- Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und keiner Note schlechter als ausreichend in diesen Fächern (Die Bewerbung erfolgt vorläufig auf der Basis des letzten Halbjahreszeugnisses, maßgeblich ist jedoch das Abschlusszeugnis der Realschule, der zweijährigen Berufsfachschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.) oder
- Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe
- Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
- Bescheinigung über Berufsberatung durch das Arbeitsamt oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule
5. Anmeldung, Übergang und Aufnahme
Wer
unmittelbar von einer Schule, in der der Mittlere Abschluss erworben wird, in die Höhere Berufsfachschule übergehen will, dessen Anmeldung sendet die abgebende Schule bei minderjährigen SchülerInnen zusammen mit der Anmeldung durch die Eltern, bis zum 31.03. des laufenden Jahres direkt an die Theodor-Heuss-Schule.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form
- das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Kopie
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Plätze, werden die SchülerInnen nach einem auf die Noten in den relevanten Fächern bezogenen Ranglistenverfahren aufgenommen.
Erfolgt der Übergang
nicht unmittelbar von einer Schule, an der der Mittlere Abschluss erreicht wurde, so wird die Anmeldung
direkt bei der Theodor-Heuss-Schule mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Fragen zur Assistentenausbildung haben, dann kontaktieren Sie bitte:
Abteilungsleiterin Barbara Merz
Studiendirektorin
Telefon: 06441 9774-0
E-Mail: merz@ths-wz.de
oder vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin.